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Dokument-ID: 737261
Prüfbefund
Zu unterscheiden von der Prüfbescheinigung nach MSV 2010. Nach Abnahmeprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen, Prüfungen nach Neuaufstellung und nach Anlassprüfungen ist nach AM-VO ein Prüfbefund auszustellen. Dieser muss beinhalten: Prüfdatum, Namen und Anschrift des Prüfers bzw Bezeichnung der Prüfstelle, Unterschrift des Prüfers, Ergebnis der Prüfung, Angaben der Prüfinhalte. Für bestimmte Arbeitsmittel (zB Krane) ist auch ein Prüfplan zu erstellen.
(§ 11 AM-VO)