Neu
Dokument-ID: 791807
1.1 Spezielle Evaluierungspflichten
Im Arbeitnehmerschutz sind, auf Grundlage und weiterführend zu den zentralen Bestimmung des § 4 ASchG – allgemeine Verpflichtungen zur Durchführung der Evaluierung – und des § 5 sowie der zu § 5 ASchG erlassenen Dokumentationsverordnung (DOK-VO) zu einzelnen Themen spezielle Verpflichtungen zur Arbeitsplatzevaluierung geregelt.