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Dokument-ID: 736899
Baujahr
An jeder Maschine muss das Baujahr, dh das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde, angebracht sein. In der Regel wird das Baujahr am Typenschild angeführt sein, eine Anbringung unmittelbar neben der CE-Kennzeichnung (zB „CE 08“) ist nicht erlaubt.
(Anlage I, 1.7.3 MSV 2010; Art 10, Abs 5 MVO)