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Dokument-ID: 1139361
12.6.5 EU-Baumusterprüfung
Anhang VII der MVO
Anhang IX der MSV 2010 ist nunmehr Anhang VII der MVO. Dieser Anhang wurde inhaltlich deutlich ausgeweitet und spezifiziert. Die EU-Baumusterprüfung erfolgt durch Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs der Maschine anhand einer Prüfung der technischen Unterlagen sowie einer Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters der Maschine (Baumuster).