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Dokument-ID: 961645
3.8 Konformitätsbewertung
CE: Einhaltung der GSA, Verfahren zur Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung ist ein vom Hersteller durchgeführter Prozess, mit dem nachgewiesen wird, dass die in der zugrunde liegenden Verordnung oder Richtlinie festgelegten grundlegenden (Sicherheits)Anforderungen an ein Produkt erfüllt wurden. Ein Produkt wird sowohl in der Entwurfs- als auch in der Fertigungsstufe einer Konformitätsbewertung unterzogen.