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Dokument-ID: 1177765
1.9.2 Maßnahmen zur Gefahrenverhütung für den Konstrukteur
Im Anhang I, 1.1.2 der MSV 2010 (Anhang III, Teil B 1 der MVO) sind die so genannten „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ angeführt, anhand derer ein Hersteller bzw Konstrukteur einer Maschine diese konstruieren und bauen muss.