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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9 Grundsätze der Gefahrenverhütung – Reihenfolge der Maßnahmen

Reihenfolge der Maßnahmen

Sowohl in den Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz (im ASchG und den dazu erlassenen Verordnungen) als auch in den Bestimmungen für den Hersteller von Maschinen (vor allem in der MSV 2010 und in der MVO) sind Grundsätze der Gefahrenverhütung (ASchG) bzw Grundsätze für die Integration der Sicherheit (MSV 2010, MVO) festgelegt. Das heißt, sowohl Arbeitgeber als auch Hersteller sind verpflichtet, bei zu setzenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bzw -minimierung auf Grundlage der Arbeitsplatzevaluierung (Arbeitgeber) und der Risikobeurteilung (Hersteller) bei zu setzenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung eine „Reihenfolge von Maßnahmen“ zugrunde zu legen. Dieses Prinzip ist im Arbeitnehmerschutz auch als „STOP-Prinzip“ bekannt und behandelt neben der Vermeidung von Risiken die Gefahrenbekämpfung an der Quelle. In einem Schlagwort ausgedrückt: Kollektiver Gefahrenschutz geht vor individuellem Gefahrenschutz. Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention.

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