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Dokument-ID: 1150104
Konformitätsbewertungsstelle
Nach der Maschinenverordnung 2023/1230 notifizieren die Mitgliedstaaten der Kommission die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte Aufgaben der Konformitätsbewertung wahrzunehmen. Auch an die notifizierenden Behörden werden bestimmte Anforderungen gestellt.
(Art 26 bis 42 MVO)