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Dokument-ID: 1011351
1.11.4 Durchführung der Evaluierung, Beteiligung
Die Verpflichtung zur Durchführung der Evaluierung liegt beim Arbeitgeber. Führt er die Evaluierung nicht selbst durch, muss er eine geeignete Person oder ein geeignetes Team mit der Evaluierung betrauen. Wenn mehrere Personen die Evaluierung durchführen, muss eine Person die Koordination gewährleisten. Die Verantwortung für die Evaluierung liegt beim Arbeitgeber, unabhängig davon, wer die Evaluierung durchführt.