1.1 Information und Unterweisung von Arbeitnehmern an Arbeitsmitteln
Information, Unterweisung, Betriebsanleitung
Eine wesentliche Bedeutung bei der sicheren Arbeit mit Arbeitsmitteln und im speziellen mit Maschinen kommt der Information und Unterweisung zu. Die diesbezüglichen Bestimmungen im ASchG und in weiterer Folge der AM-VO haben zentrale Bedeutung. Als Grundlage und Ausgangspunkt für die Information und Unterweisung sind die Bestimmungen der MSV 2010 über „Informationen“ (Informationen und Warnhinweise an Maschinen, Warnung vor Restrisiken, Kennzeichnung der Maschine, Betriebsanleitung) zu sehen.