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Dokument-ID: 1117943
8.2.3 Produkthaftung
Ziel der Produkthaftung ist der Schutz von Verbrauchern vor Schäden, die fehlerhafte Produkte verursachen. Gestützt auf die Produkthaftung können daher nur solche Schäden geltend gemacht werden, die ein fehlerhaftes Produkt an anderen Produkten oder anderen Personen verursacht. Schäden am fehlerhaften Produkt selber sind kein Fall für das Produkthaftungsgesetz, sondern können nur im Zuge von Gewährleistungsansprüchen geltend gemacht werden.