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Dokument-ID: 739014
1.5 Änderung von Arbeitsmitteln
Werden Arbeitsmittel geändert, dh umgebaut und weicht man vom bestimmungsgemäßen Gebrauch des Arbeitsmittels entsprechend der Angaben des Herstellers ab, so zieht dies eine spezielle Risikoanalyse nach ASchG und unter Umständen ein neuerliches Inverkehrbringen nach der MSV 2010 nach sich.