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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Fehler

Ein weiterer wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Fehlerhaftigkeit des Produktes.

Nach der Definition des Gesetzes ist ein Produkt dann fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. 

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