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Dokument-ID: 739018
1.6 Herstellung für den Eigenbedarf
Oft werden in der betrieblichen Praxis neue Arbeitsmittel und Maschinen selbst entwickelt und hergestellt und dienen nur dem Eigenbedarf des Unternehmens. Aber auch in diesem Fall ist die MSV 2010 anzuwenden, der Verwender ist gleichzeitig auch Inverkehrbringer mit allen Pflichten nach der MSV 2010. Dies umfasst, im Falle der Betriebsanleitung, somit die Erstellung einer Betriebsanleitung für die selbst gebaute Maschine nach der Kriterien des Anhang I, 1.7.4. der MSV 2010.