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Dokument-ID: 1076975
10.3.3 Fahrbewilligung für Krane
Nach § 33 AM-VO dürfen nur Arbeitnehmer einen Kran führen, die über eine Fahrbewilligung der Arbeitgeber verfügen. Die Fahrbewilligung darf erst nach einer auf das betreffende Arbeitsmittel abgestimmten besonderen Unterweisung über die Inhalte der schriftlichen Betriebsanweisung erteilt werden.