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Neu Dokument-ID: 1117939

Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2 Anwendungsbereich

Das neue Gewährleistungsrecht ist auf alle Verträge anwendbar, die ab 01.01.2022 geschlossen wurden. Aufgrund der zuvor geschilderten neuen Rechtslage ergeben sich zwei unterschiedliche Szenarien. Das Verbrauchergewährleistungsgesetz gilt ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Von den Regelungen des VGG kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Es darf somit keine Schlechterstellung oder ein Verzicht auf die Gewährleistung vereinbart werden.

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