13.1 Einleitung, allgemeine Grundlagen
Das Thema Maschinensicherheit ist ein Thema, das vor allem die Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen und Gesamtmaschinen betrifft. Damit verbunden sind klare rechtliche Vorschriften und Bestimmungen, die es gilt bei der Herstellung einzuhalten. Mit der Erzeugung und Konstruktion von Maschinen sind schlussendlich für die Hersteller auch Haftungen verbunden, vor allem dann, wenn es zu Schadensfällen mit Maschinen kommt. Der Rechtsrahmen, den Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen und Gesamtmaschinen einzuhalten haben, ist genau vorgegeben. Die gesetzliche Bestimmung, die es gilt mit Maschinen einzuhalten, ist aktuell die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die in Österreich 1:1 umgesetzte Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010. Ab Januar 2027 sind für Hersteller von Maschinen und dazugehörige Produkte die Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden. Diese Verordnung, die am 29.06.2023 im Amtsblatt L 165 kundgemacht wurde, enthält wesentliche Erweiterungen der Vorschriften zur (sicheren) Digitalisierung von Maschinen.
In den europäischen Herstellervorschriften sind die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen enthalten, die von einem Maschinenhersteller auf Grundlage einer Risikobeurteilung einzuhalten sind. Zusätzlich dazu ist vom Hersteller eine technische Dokumentation (Zeichnungen, Berechnungen, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung) zu erstellen und ist an der Maschine eine CE-Kennzeichnung mit einem Herstellerschild (Typenschild) anzubringen. Das ist zur Zeit der rechtliche Rahmen, der von Herstellern einzuhalten ist.