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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Harmonisierte (europäische) Normen

Unter einer „harmonisierten Norm“ versteht man Normen, die im Auftrag der zur Umsetzung von grundlegenden Anforderungen einer Richtlinie erarbeitet wurden. Bei Anwendung von harmonisierten Normen besteht Beweisvermutung über die Einhaltung der zugrunde liegenden Anforderung der Richtlinie (zB der „grundlegenden Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“, in Österreich umgesetzt durch die MSV 2010). Unter Umständen kann, wie zB im Falle von Anhang IV Maschinen festgelegt, bei Einhaltung harmonisierter Normen auch ein vereinfachtes Verfahren zur Konformitätsbewertung in Anspruch genommen werden.

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