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Dokument-ID: 1139350
12.4.8 Schutzmaßnahmen gegen psychische Belastung
Anhang III, 1.3.7 der MVO
Im Punkt „Risiken durch bewegliche Teile“ wurde auch (terminologisch falsch bezeichnet und nach Meinung des Autors dieses Beitrags an dieser Stelle nicht glücklich in die VO integriert) der Punkt „Schutzmaßnahmen gegen psychologische (sic!) Belastung“ aufgenommen (einschlägige Fachliteratur spricht von „psychischer Belastung“ oder „psychischer Fehlbeanspruchung“).