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Christian Schenk | Glossar

Sitze

Soll der Bediener einer Maschine seine Tätigkeit sitzend ausführen und ist der Bedienungsplatz fester Bestandteil der Maschine, so muss die Maschine mit einem ergonomisch ausgeführten und sicheren Sitz ausgestattet sein. Ist die Maschine Vibrationen ausgesetzt, muss der Sitz so konstruiert und gebaut sein, dass die auf den Bediener übertragenen Schwingungen auf das niedrigste vertretbare Niveau reduziert werden. Sitze von Fahrzeugen müssen ggf mit einer Rückhaltevorrichtung ausgestattet sein.

(§ 53a AM-VO; Anhang I, 1.1.8; 3.2.2 MSV 2010; Anhang III 1.1.8; 3.2.2 MVO)