© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 898979

Christian Schenk | Glossar

Fachkundig

Unter einer „fachkundigen“ Person versteht die Arbeitsmittelverordnung Personen, die die für die Durchführung einer bestimmten Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten. Als fachkundige Personen können auch Arbeitnehmer eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber, welche Arbeitnehmer letztlich die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch eine Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der Arbeiten bieten, obliegt dem Arbeitgeber, der seine Entscheidung auch verantworten muss. Spezielle Fachkunde kann bei der Verwendung bestimmter Arbeitsmittel, der Prüfung, der Wartung, der Reparatur der der Instandhaltung von Arbeitsmitteln gefordert sein.

(Definition: § 2 Abs 3 AM-VO)