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Dokument-ID: 740467
9.24 Standsicherheit von Maschinen
Standsicherheit von Maschinen oder von Maschinenteilen
Maschinen oder ihre Bestandteile und Ausrüstungsteile müssen standsicher sein, damit ein Umstürzen, ein Herabfallen oder eine unkontrollierte Lageveränderung bei Transport, Montage oder Demontage vermieden wird.