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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Wesentliche Änderung und tiefgreifende Verkettung nach der neuen Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230

In diesem Beitrag wird insbesondere die wesentliche Änderung einer Maschine, einer Gesamtmaschine bzw Anlage behandelt und es werden in weiterer Folge auch entsprechende Handlungsanleitungen für die Praxis dargestellt. Am 20. Jänner 2027 wird es im Bereich des Inverkehrbringens von Maschinen eine neue europäische gesetzliche Bestimmung geben. Es wird die europäische Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 für Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen anzuwenden sein. Diese neue Vorschrift löst die in Österreich aktuell noch in Kraft befindliche Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010, die von der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kommt, ab. In allen europäischen Mitgliedsländern, sowie EFTA-Staaten und Vertragsstaaten (zB: Schweiz und Türkei) werden die Regelungen der neuen Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 wirksam.

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