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Neu Dokument-ID: 1076985

Stefan Krähan - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.8 Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel

Rechtliche Grundlagen

§ 18 AM-VO: Auf Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln sind die zulässige Belastung und gegebenenfalls die Bedingungen, unter denen sie gilt, deutlich anzugeben. Erforderlichenfalls ist auch die Eigenlast anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel dürfen über die zulässige Belastung hinaus nicht belastet werden. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel sind so aufzubewahren, dass ihre Beschädigung und die Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit ausgeschlossen sind.

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