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Dokument-ID: 736968
Energiequellen – Trennung von den E
Jede Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Trennung von jeder einzelnen Energiequelle möglich machen. Diese Einrichtungen müssen klar gekennzeichnet werden und abschließbar sein, falls ein Wiedereinschalten eine Gefährdung bedeuten kann. Restenergie oder gespeicherte Energie muss nach der Trennung von der Energiequelle sicher abgeführt werden können.
(Anhang I, 1.6.3 MSV 2010; Anhang III, 1.6.3. MVO)