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Christian Schenk | Glossar

Neuzertifizierung

Werden wesentliche Änderungen an Maschinen vorgenommen, die so nicht vom Hersteller der Maschine vorgesehen waren und durch die neue Gefahren an der Maschine auftreten, so muss entweder eine Neuzertifizierung nach MSV 2010 oder zumindest eine spezielle Risikoanalyse nach ASchG durchgeführt werden. Dies gilt auch für verkettete Maschinen (Anlagen).

(5.3 der ÖNORM EN ISO 12100; § 35 Abs 2, 4 ASchG; Erwägungsgründe 26 und 42 MVO)