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Konrad Stockinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.1 Historische und europarechtliche Entwicklung

Die grundlegenden Bestimmungen für das österreichische Gewährleistungsrecht finden sich im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und zählen in weiten Bereichen zur Urmaterie des ABGB. Die Regelungen gingen bis zum Jahr 2002 auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Durch die gesellschaftliche Weiterentwicklung waren diese historischen Vorschriften in der Anwendung nicht immer praktikabel, zumal sich auch das Kundenverhalten und der Markt in den letzten 200 Jahren gravierend verändert haben. Rechnung zu tragen war vor allem dem Umstand, dass das Hauptaugenmerk nunmehr auf die Produktion und den Vertrieb von Massenartikeln zu legen war. Darüber hinaus zeigte sich auch aufgrund der Komplexität der modernen Produkte, dass etwaige Mängel nicht mehr so leicht zu entdecken waren und daher die bisher geltende Sechsmonatsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei beweglichen Sachen oft nicht ausreicht.

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