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Neu Dokument-ID: 737255

Christian Schenk | Glossar

Pressen

In der AM-VO sind spezielle Bestimmungen für Pressen und Stanzen enthalten. Nach der MSV 2010 und der Maschinenverordnung 2023/1230 gelten Pressen, einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme mit einem Hub von über 6 mm und einer Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s, als so genannte „gefährliche Maschinen“ im Sinne des Anhangs IV (Anhang I nach MPV), für die ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen ist. Dies gilt auch für Kunststoff- und Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.

(§ 57 AM-VO; Anhang IV, Z 9–11 MSV 2010; Anhang I, Abs 9-11 MVO)