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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Wann betrifft die maximale Einsatzdauer von Sicherheitsbauteilen den Anwender bzw Betreiber?

Ein Weiterbetrieb von Maschinen und Gesamtmaschinen („Anlagen“) nach Erreichen der Gebrauchsdauer ist grundsätzlich möglich, jedoch liegt diese Entscheidung vollumfänglich in der Verantwortung des Betreibers. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sieht klar den Arbeitgeber in der Pflicht, der nur Arbeitsmittel einsetzen darf, die die gültigen Rechtsvorschriften erfüllen.

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