4.3.8 Validierung der steuerungstechnischen Maßnahmen
Neben der Gestaltung und Planung von steuerungstechnischen Maßnahmen ist es gemäß den Vorgaben der ÖNORM EN ISO 13849-2 auch erforderlich, dass die geplante Steuerung auch entsprechend validiert wird. Als Validierung wird der Nachweis darüber bezeichnet, ob eine Eignung, bezogen auf die gestellten Anforderungen, gegeben ist. Es wird also während oder am Ende des Entwicklungs- bzw Konstruktionsprozesses überprüft, ob im Allgemeinen die spezifizierten funktionalen und konstruktiven Anforderungen an die sicherheitsrelevanten Teile der Maschinensteuerung erreicht wurden bzw, ob die verwendeten bzw geplanten sicherheitsrelevanten Bauteile der Steuerung (SRP/CS) für jede Sicherheitsfunktion die entsprechenden Anforderungen der ÖNORM EN ISO 13849-2 erfüllen.