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Neu Dokument-ID: 737195

Christian Schenk | Glossar

Ketten

Ketten sind für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemittel konstruiert und gebaut. Sind Stränge einer Kette nicht Teil einer Baugruppe, muss eine Kennzeichnung oder (wenn dies nicht möglich ist) ein Schild oder ein nicht entfernbarer Ring mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers und der Kennung einer Erklärung angebracht sein. Einzeln in Verkehr gebrachte Ketten gelten als Maschinen. Es gibt eine ganze Reihe von harmonisierten Normen für Ketten.

(Anhang I, 4.1.2.4, 4.3.1 MSV 2010; Art 3 Abs 6, Anhang III 4.3.1. MVO)