1.2.3 Möglichkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde
Behörden und Verfahren
Zuständige Behörde für gewerberechtliche Angelegenheiten ist das Magistrat oder die Bezirksverwaltungsbehörde (BH). Dieser übergeordnet ist das Amt der jeweiligen Landesregierung. Für Angelegenheiten, die das Produktsicherheitsgesetz betreffen, ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales zuständig. Um als Behörde überhaupt aktiv werden zu können müssen natürlich auch Informationen über fehlerhafte Produkte bekannt werden. Hier sind drei grundsätzliche Wege denkbar und möglich: