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Dokument-ID: 1139360
12.6.4 Interne Fertigungskontrolle
Anhang VI der MVO
Anhang VIII der MSV 2010 ist nunmehr Anhang VI der MVO. Dieser Anhang wurde inhaltlich deutlich ausgeweitet und spezifiziert. Die interne Fertigungskontrolle ist das Verfahren, bei dem ein Hersteller im Zuge des Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen und bestätigen muss, dass die GSA der MVO eingehalten wurden. Grundlage und Voraussetzung der internen Fertigungskontrolle ist die Erstellung der technischen Unterlagen gemäß Anhang IV der MVO.