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Dokument-ID: 1139362
12.6.6 Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang VIII der MVO, siehe auch Anhang VI der MVO
Die Möglichkeit des Konformitätsnachweises mit dem Baumuster auf Grundlage einer internen Fertigungskontrolle wurde neu aufgenommen und war in der MSV 2010 nicht gegeben. Dieser Anhang regelt das Verfahren, mit dem der Hersteller einer Maschine nach Anhang I die Konformität der Maschinenprodukte mit dem (von einer notifizierten Stelle geprüften) Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle sicherstellt.