Maschine – Definition
Eine Maschine ist eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar angewandten menschlichen Arbeitskraft (Ausnahme: Hebezeuge) angetriebene Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw eine beweglich ist, und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Auch auswechselbare Ausrüstungen sowie gesondert in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten (Seile, Gurte) und Gelenkwellen gelten als Maschinen.
(§ 2 Abs 2a MSV 2010; Art 3 Abs 1 MVO)