Neu
Dokument-ID: 737477
Transport von Maschinen
Beim Transport einer Maschine oder ihrer Bestandteile müssen ungewollte Lageveränderungen und Gefährdungen durch mangelnde Standsicherheit ausgeschlossen sein, wenn die Handhabung entsprechend der Betriebsanleitung erfolgt. Maschinen oder ihre Bestandteile, die von Hand transportiert werden, müssen entweder leicht transportierbar sein oder mit Greifvorrichtungen ausgestattet sein, die einen sicheren Transport ermöglichen.
(Anhang I, 1.1.5 MSV 2010; Anhang III 1.1.5. MVO)