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Neu Dokument-ID: 737560

Christian Schenk | Glossar

Zustandsüberprüfungen

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Maschinen in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Für bestimmte Arbeitsmittel bzw Maschinen sind in der AM-VO Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach Neuaufstellung und Prüfungen nach besonderen Ereignissen (Energieausfall, Umstürzen des Arbeitsmittels …) vorgeschrieben.

(§ 17 Abs 2 ASchG; §§ 6 bis 11 AM-VO)