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Neu Dokument-ID: 737472

Christian Schenk | Glossar

Technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

Für unvollständige Maschinen muss eine spezielle technische Unterlage erstellt werden. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, nachzuvollziehen, welche Anforderungen der MSV 2010 gelten und ob diese eingehalten wurden. Die Unterlagen müssen sich, soweit dies für die Beurteilung der Maschine erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine erstrecken.

(Anhang VII B MSV 2010; Anhang IV B MVO)