Explosionsfähige Atmosphären
Unter einer explosionsfähigen Atmosphäre versteht man ein Gemisch aus Luft oder anderer oxidativer Atmosphäre und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Bei Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten ist das Auftreten explosionsfähiger Atmosphären jedenfalls dann anzunehmen, wenn die maximal erreichbare Flüssigkeitstemperatur, Verarbeitungstemperatur oder Umgebungstemperatur nicht mindestens 5 °C unter der Temperatur des Flammpunktes liegt, bzw bei einem Gemisch (wo kein Flammpunkt bestimmt ist) wenn diese nicht mindestens 15 °C unter der Temperatur des niedrigsten Flammpunktes liegt.
(§ 3 VEXAT)