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Dokument-ID: 736902
Baustellenaufzug
Baustellenaufzüge sind vom Anwendungsbereich der MSV 2010 und nicht von der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 erfasst. Baustellenaufzüge müssen vor allem die Anforderungen des Anhangs I, 4 der MSV 2010 über Anforderungen an Hebezeuge erfüllen.
(§ 1 Abs 3 ASV 2015)