9.21.1 Checkliste zum Inverkehrbringen einer Maschine
Erfüllt | Teilweise erfüllt | Nicht erfüllt | Nicht zutreffend | |
Sind alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhang I der MSV 2010 offensichtlich eingehalten? |
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Sind auch die Anforderungen weiterer anzuwendender CE-Bestimmungen offensichtlich eingehalten? |
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Wurden vom Hersteller die Technischen Unterlagen erstellt? (Hinweis: Diese müssen dem Kunden nicht ausgefolgt werden!) |
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Verfügt die Maschine über eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache? |
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Verfügt die Maschine über eine Konformitätserklärung, in der alle anzuwendenden Richtlinien angeführt sind? |
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Sind in der Konformitätserklärung (bei Anhang IV Maschinen), Angaben zu eingehaltenen harmonisierten Normen oder/und einer eingeschalteten Baumusterprüfstelle gemacht? |
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Wurde die Konformitätserklärung von einer zeichnungsberechtigten Person (idR dem gewerberechtlichen Geschäftsführer) unterfertigt? |
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Ist an der Maschine die CE-Kennzeichnung gut sichtbar angebracht? |
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