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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.1 Die Arbeitsmittelverordnung

Zunächst die relevanten Bestimmungen der AM-VO. Diese sind im Falle von alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung (Inverkehrbringen von 1995) und im Falle von Arbeitsmitteln, die nicht unter die MSV 2010 fallen, anzuwenden.

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