Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist das Herzstück der Maschinenunterlagen für den Käufer. Die Betriebsanleitung gibt einerseits Vorgaben über das richtige (sicherheitsrelevante) Verhalten des Maschinenbedieners sowie Verhaltenshinweise und nähere Angaben über bestehende Restrisiken. Die Betriebsanleitung ist Teil der technischen Unterlage, Gestaltung und Inhalt der Betriebsanleitung können auch im Haftungsrecht eine große Rolle spielen. In der Maschinenverordnung 2023/1230 wurde der Inhalt der Betriebsanleitung im Vergleich zur MSV 2010 erweitert, weiters wurde geregelt, dass diese auch (nur) in digitaler Form übermittelt werden kann. Siehe auch Übersetzung der Betriebsanleitung. Auch die AM-VO verweist an vielen Stellen auf die Betriebsanleitung.
(Anhang I, 1.7.4. MSV 2010; Def Art 3 Abs 17, Anhang III, 1.7.4. MVO; 6.4.5. ÖNORM EN ISO 12100)