Benutzerinformation
Das sind Schutzmaßnahmen, die aus Kommunikationselementen bestehen (zB Texte, Wörter, Zeichen, Signale, Symbole, Diagramme), die einzeln oder gemeinsam verwendet werden, um Informationen an den Benutzer weiterzugeben. Die vom Hersteller einer Maschine zu gebende Benutzerinformation umfasst Informationen und Warnhinweise, die an einer Maschine selbst angebracht sind oder Warneinrichtungen, der Warnung vor Restgefahren, der Kennzeichnung von Maschinen, die Betriebsanleitung und Verkaufsprospekte. Nach der Maschinenverordnung 2023/1230 dürfen die Betriebsanleitung und sonstige relevante Unterlagen auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
(Anhang I, 1.7.; 3.22, 6.4; Anhang III MSV 2010; Erwägungsgrund 40, Anhang III, 1.7., 3.22., 6.4. MVO; ÖNORM EN ISO 12100)