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Neu Dokument-ID: 898972

Christian Schenk | Glossar

Bewertung optischer Strahlung

Künstliche optische Strahlung muss einer Bewertung unterzogen werden. Dazu können herangezogen werden: internationale oder europäische Normen und Empfehlungen, nationale oder internationale wissenschaftlich untermauerte Leitlinien, Angaben der Hersteller oder Inverkehrbringer, sofern die Quellen künstlicher optischer Strahlung in den Geltungsbereich der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien fallen – zB durch die Angabe von Risikogruppen bei künstlicher inkohärenter optischer Strahlung für Lampen und Lampensysteme oder die Angabe von Laserklassen. Falls auf diese Weise keine eindeutigen Maßnahmen abgeleitet werden können, muss eine Bewertung auf Grundlage von Messungen oder Berechnungen erfolgen.

(§ 4 VOPST)