4.5 Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Begriffsdefinitionen
Die „Wartung“ einer Maschine umfasst vor allem Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der Abnutzung einer Maschine. Sie soll in erster Linie eine möglichst lange Lebensdauer und einen geringen Verschleiß der gewarteten Maschinen gewährleisten. Fachgerechte Wartung ist oft auch Voraussetzung zur Gewährung der Gewährleistung. Wartung wird nach technischen Regeln, in den meisten Fällen nach den Vorgaben der jeweiligen Betriebsanleitung durchgeführt, in der neben den wartungsrelevanten Teilen auch die Art der Durchführung und die Wartungsintervalle angeführt werden. Wartung wird im Allgemeinen in regelmäßigen Abständen und häufig von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt. Wartung kann als Bestandteil der Instandhaltung verstanden werden.