6.4 Haftungsfolgen bei mangelhafter Ladungssicherung
Transporteur als Hauptbetroffener
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Transporteure besonders von den Weiterentwicklungen der gesetzlichen Bestimmungen bzw den Weiterentwicklungen der Ladungssicherungsstandards betroffen sind. Denn diese haben es sich zur Aufgabe gemacht, Waren aller Art so rasch und natürlich auch so günstig wie möglich von A nach B zu transportieren. Bei dieser sowohl für die Wirtschaft als auch jeden Einzelnen von uns sehr wichtigen Aufgabe haben die Transporteure jedoch eine Reihe von Dingen, man denke dabei beispielsweise an besondere Kundenwünsche oder Gesetze und Normen, zu berücksichtigen.