Konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen
Unter Maßnahmen zum konstruktiven Explosionsschutzversteht man Maßnahmen, die die Auswirkung von Explosionen auf ein für Arbeitnehmer unbedenkliches Maß beschränken. Maßnahmen zum konstruktiven Explosionsschutz sind insbesondere explosionsfeste Bauweise, Explosionsunterdrückung oder eine Explosionsdruckentlastung ohne Gefährdung der Arbeitnehmer. Diese Maßnahmen sind erforderlichenfalls mit Maßnahmen zu kombinieren, die die Ausbreitung von Explosionen verhindern, wie insbesondere das Verhindern der Flammen- und Explosionsübertragung auf gefährdete Bauteile oder Bereiche durch explosionstechnische Entkopplung.
(§ 20 VEXAT)