Neu
Dokument-ID: 737004
Forschungszwecke – Maschinen für F
Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Nutzung in Laboratorien bestimmt sind, sind vom Anwendungsbereich der MSV 2010 ausgenommen.
(§ 1 Abs 2h MSV 2010; Art 2 Abs 2 m MVO)