Pflichten der Arbeitnehmer betreffend Maschinen
Arbeitnehmer sind verpflichtet, gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers die Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benützen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend zu benutzen. Des Weiteren dürfen Arbeitnehmer Schutzvorrichtungen nicht entfernen, außer Betrieb setzen, willkürlich verändern oder umstellen. Ausgenommen hiervon sind die aus arbeitstechnischen Gründen unbedingt notwendigen Maßnahmen für die Durchführung von Einstellungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Arbeitnehmer sind überdies verpflichtet, gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers die Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zu benutzen.
(§ 15 ASchG)